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Fördermöglichkeiten

An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen aufzeigen, die der Besitz eines Elektroautos oder Plug-In-Hybriden mit sich bringt.
Der momentan von der Bundesregierung gewährte Umweltbonus wird für vollektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybriden gewährt, die entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km haben oder unter der CO2-Grenze von 50 Gramm pro Kilometer bleiben. Außerdem gibt es bestimmte Preisgrenzen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeführt hat, die sowohl für Elektro- als auch für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge gelten. Diese Preisgrenzen beziehen sich immer auf den Netto-Listenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattung. Nachfolgend eine Übersicht über die Förderungen:

 

Fahrzeugtyp Netto-Listenpreis Basismodell Bundesanteil (verdoppelt) Herstelleranteil (netto) Gesamtförderung (netto)
Elektroauto Bis 40.000,- € 6.000,- € 3.000,- € 9.000,- €
Elektroauto 40.001 € bis 65.000 € 5.000,- € 2.500,- € 7.500,- €
Plug-In-Hybrid Bis 40.000,- € 4.500,- € 2.250,- € 6.750,- €
Plug-In-Hybrid 40.001 € bis 65.000 € 3.750,- € 1.875,- € 5.625,- €

Auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Bislang musste für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Jetzt wird im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeug-steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 21.12.2025 gewährt und sogar bis 31.12.2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn jähre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch geltenden Zeitraum gewährt.


Interessant wird das Thema Elektromobiltät auch für Dienstwagenfahrer – denn sowohl Elektroautos als auch Plug-In-Hybride werden mit einem geringeren Prozentsatz als geldwerter Vorteil versteuert als die klassischen Verbrenner.


Bei den Elektrofahrzeugen gilt bis zu einem Brutto-Listenpreis von 60.000,- EUR ein Versteuerungssatz von 0,25%. Für Elektrofahrzeuge über € 60.000 und Hybridfahrzeuge liegt der Versteuerungssatz bei 0,5%. Im Vergleich zur 1%-Versteuerung der Verbrenner kann man hier richtig Geld sparen!


Nachdem Sie Ihr elektrifiziertes Fahrzeug erhalten haben, können Sie den BAFA-Antrag stellen.

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Förderungen ab 2023

Die Förderung für E-Autos wird zunächst fortgeführt. Allerdings mit einigen Änderungen:

Für Plug-in-Hybride wird die Förderung definitiv zum Ende des Jahres auslaufen. Bei reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) wird der Kauf ab Januar 2023 mit 3000 Euro (Nettolistenpreis zwischen 40.000 und bis zu 65.000 Euro) beziehungsweise 4500 Euro (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro) bezuschusst.

Ab Januar 2024 werden nur noch E-Autos bis zu 45.000 Euro mit 3000 Euro gefördert. Zudem plant das Wirtschaftsministerium einen Förderdeckel. Laut den Angaben stehen für die Förderung reiner E-Autos insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung. 2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,3 Milliarden Euro für 2024.

 

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