1. Dienstwagenregelung (Privatnutzung)

Fahrzeugtyp

Versteuerung geldwerter Vorteil

E-Auto

0,25 % des Bruttolistenpreises

Plug-in-Hybrid

0,50 % des Bruttolistenpreises

Verbrenner

1,00 % des Bruttolistenpreises

Voraussetzung für E-Auto für eine 0,25% Versteuerung:

  • Seit 01.07.2025 liegt die Preisbemessungsgrenze bei 100.000 € Bruttolistenpreis (inkl. Sonderausstattung)

  • Für Fahrzeuge über 100.000 € greift die weiterhin reduzierte 0,5 %-Regelung. Diese Regelung ist gültig bis Ende 2030

Voraussetzung für Hybride für eine 0,50% Versteuerung:

  • Elektrische Reichweite ≥ 80 km (innerorts) oder

  • Die CO₂-Emission darf maximal 50 g / km betragen.

2. Kfz-Steuer

  • E-Autos: Bis zu 10 Jahre steuerfrei (bei Erstzulassung bis 31.12.2025)

  • Hybride: Keine Steuerbefreiung – Besteuerung nach CO₂-Ausstoß und Hubraum

3. Weitere Vorteile

  • Laden beim Arbeitgeber: steuerfrei

  • Wallbox zuhause: steuerfrei, wenn vom Arbeitgeber gestellt

4. Dienstwagenversteuerung im Vergleich

Ausgangswert:
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs: 50.000 €
Privatnutzung: monatlich zu versteuern

Fahrzeugtyp

Versteuerungssatz

Monatlicher geldwerter Vorteil

Steuerliche Belastung (ca.)

E-Auto

0,25 %

125 €

ca. 50–70 € (je nach Steuerklasse)

Hybrid

0,50 %

250 €

ca. 100–140 €

Verbrenner

1,00 %

500 €

ca. 200–280 €