1. Dienstwagenregelung (Privatnutzung)
Fahrzeugtyp | Versteuerung geldwerter Vorteil |
---|---|
E-Auto | 0,25 % des Bruttolistenpreises |
Plug-in-Hybrid | 0,50 % des Bruttolistenpreises |
Verbrenner | 1,00 % des Bruttolistenpreises |
Voraussetzung für E-Auto für eine 0,25% Versteuerung:
Seit 01.07.2025 liegt die Preisbemessungsgrenze bei 100.000 € Bruttolistenpreis (inkl. Sonderausstattung)
Für Fahrzeuge über 100.000 € greift die weiterhin reduzierte 0,5 %-Regelung. Diese Regelung ist gültig bis Ende 2030
Voraussetzung für Hybride für eine 0,50% Versteuerung:
Elektrische Reichweite ≥ 80 km (innerorts) oder
Die CO₂-Emission darf maximal 50 g / km betragen.
2. Kfz-Steuer
E-Autos: Bis zu 10 Jahre steuerfrei (bei Erstzulassung bis 31.12.2025)
Hybride: Keine Steuerbefreiung – Besteuerung nach CO₂-Ausstoß und Hubraum
3. Weitere Vorteile
Laden beim Arbeitgeber: steuerfrei
Wallbox zuhause: steuerfrei, wenn vom Arbeitgeber gestellt
4. Dienstwagenversteuerung im Vergleich
Ausgangswert:
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs: 50.000 €
Privatnutzung: monatlich zu versteuern
Fahrzeugtyp | Versteuerungssatz | Monatlicher geldwerter Vorteil | Steuerliche Belastung (ca.) |
---|---|---|---|
E-Auto | 0,25 % | 125 € | ca. 50–70 € (je nach Steuerklasse) |
Hybrid | 0,50 % | 250 € | ca. 100–140 € |
Verbrenner | 1,00 % | 500 € | ca. 200–280 € |